zwischen oliv brand GmbH, Marienplatz 1a, 83512 Wasserburg am Inn, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein unter HRB 28182, vertreten durch die Geschäftsführerin Nicole Sutor, USt-ID DE312905779 – im Folgenden „oliv brand“ – und den in Ziffer 1.1 des Vertrags bezeichneten Kunden – im Folgenden „Kunde“ –.
1. Geltungsbereich
1.1
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für alle Verträge zwischen oliv brand und Unternehmern (nachfolgend: Kunden) über die von oliv brand angebotenen Leistungen. Maßgebend sind die AGB in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültigen Fassung.
1.2
Individuell zwischen dem Kunden und oliv brand getroffene Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Entgegenstehenden oder sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen, es sei denn, oliv brand stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3
Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Vertragsschluss
2.1
Der Kunde und oliv brand besprechen den voraussichtlichen Leistungsumfang eines neuen Auftrags im Rahmen eines gemeinsamen Briefings. Die Auftragserteilung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen zwischen den Parteien kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und oliv brand erst mit Übersendung einer Auftragsbestätigung durch oliv brand zustande. Die Auftragserteilung und –bestätigung können schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail) erfolgen.
2.2
Sämtliche von oliv brand abgegebenen Angebote, Kostenschätzungen oder Kalkulationen erfolgen unverbindlich und freibleibend.
3. Leistungsumfang
3.1
Oliv brand konzipiert, entwickelt und gestaltet Werbematerialien und Verpackungsdesigns im Auftrag des Kunden. Nach gesonderter Vereinbarung übernimmt oliv brand die Beratung, Projektentwicklung, das Projektmanagement und die vollständige Projektabwicklung, einschließlich der Koordination und Beauftragung von Druckereien. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung durch oliv brand, einschließlich der dort in Bezug genommenen Unterlagen und Anlagen.
3.2
Wünscht der Kunde weitere Änderungen der von oliv brand zu erbringenden Leistungen, ist dies oliv brand in Textform mitzuteilen. Oliv brand prüft die Änderungswünsche und deren Auswirkungen auf den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang. Das Ergebnis der Prüfung teilt oliv brand dem Kunden in Textform mit. Sofern die Änderungswünsche nicht vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang erfasst sind, bemühen sich die Parteien, den Leistungsumfang sowie die Vergütung den Änderungswünschen des Kunden entsprechend anzupassen. Scheitert eine Einigung zwischen den Parteien, gilt Ziffer 6.3 entsprechend.
3.3
Dem Kunden ist bekannt, dass oliv brand im Rahmen der Konzipierung, Entwicklung und Gestaltung der im Vertrag vereinbarten Leistungen editierbare Originaldateien (z.B. Font-Dateien, Illustrationen, Fotografien) von Drittanbietern verwendet (nachfolgend: editierbare Originaldateien). Die Verwendung editierbarer Originaldateien unterliegt Lizenzbestimmungen, die Einfluss auf Art und Umfang der zulässigen Verwendung der von oliv brand erbrachten Leistungen haben können.
3.4
Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, ist oliv brand nicht zur Prüfung verpflichtet, ob die erbrachten Leistungen für sämtliche vom Kunden beabsichtigten Zwecke verwendet oder in der vom Kunden beabsichtigten Quantität reproduziert werden können. OIiv brand wird den Kunden in angemessenem Umfang bei der Prüfung unterstützen.
3.5
Oliv brand ist nicht verpflichtet editierbare Originaldaten, die Teil der von oliv brand erbrachten Leistungen sind, an den Kunden herauszugeben. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen zwischen den Parteien muss der Kunde erweiterte Nutzungs- und Verwendungsrechte an editierbare Originaldaten im eigenen Namen erwerben.
3.6
Die Parteien können vereinbaren, dass einzelne Bestandteile der von oliv brand erbrachten Leistungen dem Kunden gesondert zur Verfügung gestellt werden. Die Aufbereitung und Zurverfügungstellung dieser Bestandteile erfolgt jedoch nur gegen eine gesonderte Vergütung, die entweder im Rahmen des Vertragsschlusses nach Ziffer 2.1 oder durch eine gesonderte Vereinbarung festgelegt wird. Abweichend von der Regelung in Ziffer 7. dürfen diese Bestandteile, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur zu internen Zwecken beim Kunden und nicht kommerziell verwendet werden. Eine Weitergabe der Bestandteile an Dritte ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung durch oliv brand zulässig. Weitergehende Nutzungsrechte als die Verwendung der Bestandteile zu internen, nicht kommerziellen Zwecken beim Kunden bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden ebenfalls gesondert vergütet.
3.7
Oliv brand ist berechtigt, die zu erbringenden Leistungen vollständig oder teilweise selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
4. Mitwirkung des Kunden
4.1
Sofern der Kunde oliv brand Texte, Bilder oder sonstige Inhalte (nachfolgend gemeinsam: „Kundeninhalte“) zur Verfügung stellt, gewährleistet der Kunde, dass Kundeninhalte nicht gegen die Rechte Dritter oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Oliv brand ist nicht verpflichtet, Kundeninhalte auf etwaige Rechtsverstöße oder auf Übereinstimmung mit dem vom Kunden beabsichtigten Verwendungszweck zu prüfen.
4.2
Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung gestellten Kundeninhalte vollständig und korrekt mitzuteilen.
4.3
Der Kunde stellt oliv brand von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen oliv brand aufgrund von schuldhaften Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
5. Liefertermine und Abnahme
5.1
Für oliv brand vorgesehene Liefertermine und Fristen sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie im Rahmen der Auftragsbestätigung oder in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien ausdrücklich als Fixtermine vereinbart wurden.
5.2
Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlich vereinbarten Frist durch oliv brand setzt voraus, dass oliv brand sämtliche Kundeninhalte, Freigaben oder sonstige Beiträge, einschließlich fälliger Abschlagszahlungen, rechtzeitig erhalten hat. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die seitens oliv brand nicht zu vertreten sind, verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden.
5.3
Der Kunde ist zur Abnahme der erbrachten Leistung verpflichtet, sofern diese den vertraglichen Anforderungen entspricht. Die Abnahme ist in Textform (z.B. E-Mail) zu erklären. Erfolgt die Abnahme trotz Aufforderung und vertraglich erbrachter Leistungen nicht innerhalb von 14 Tagen und werden keine Einwände gegen die Abnahme vorgebracht, so gilt die Leistung als stillschweigend abgenommen. Die Nutzung der Vertragsleistung durch den Kunden stellt ebenfalls eine stillschweigende Abnahme dar.
5.4
Oliv brand ist berechtigt, dem Kunden einzelne Bestandteile der erbrachten Leistung zur Teilabnahme vorzulegen. Der Kunde ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Leistungen den vertraglichen Anforderungen entsprechen.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
6.1
Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung von oliv brand. Angegebene Beträge verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
6.2
Sämtliche von oliv brand erbrachten Leistungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug durch den Kunden zu begleichen.
6.3
Bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags durch den Kunden ist der Kunde zur anteiligen Zahlung der durch oliv brand bis zum Beendigungszeitpunkt erbrachten Leistungen verpflichtet.
7. Urheber- und Nutzungsrechte
7.1
Oliv brand behält sich sämtliche geistigen Eigentumsrechte an von oliv brand erbrachten Leistungen vor, einschließlich Entwürfen, Layouts, Dokumentationen sowie sämtlichen weiteren im Rahmen der Vertragserfüllung erstellten Materialien.
7.2
Oliv brand räumt dem Kunden ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den von oliv brand erbrachten Leistungen ein. Vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 7.3 umfasst das Nutzungsrecht das Recht des Kunden, die von oliv brand erbrachten Leistungen im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Vereinbaren die Parteien, dass dem Kunden Bestandteile der von oliv brand erbrachten Leistungen zur Verfügung gestellt werden, richtet sich der Umfang der insoweit eingeräumten Nutzungsrechte nach der Regelung in Ziffer 3.6. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.
7.3
Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, übernimmt oliv brand keine Gewähr dafür, dass die erbrachten Leistungen für sämtliche vom Kunden beabsichtigten Zwecke verwendet oder in der vom Kunden beabsichtigten Quantität reproduziert werden können.
7.4
Die von oliv brand erbrachten Leistungen dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung von oliv brand weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung oder Bearbeitung von erbrachten Leistungen ist ohne ausdrückliche Zustimmung von oliv brand unzulässig.
7.5
Oliv brand ist berechtigt, Abbildungen der erbrachten Leistung unentgeltlich und in allen Medien als Referenz unter Angabe des Kundennamens zu veröffentlichen.
8. Gewährleistung
8.1
Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei oliv brand. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch oliv brand resultieren.
8.2
Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.
9. Haftung
9.1
Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind vorbehaltlich der Regelungen dieser Ziffer 10. ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, Ansprüche auf Grundlage des Produkthaftungsgesetzes oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch oliv brand beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
9.2
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet oliv brand nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9.3
Die Einschränkungen der Ziffer 10.1 und 10.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der oliv brand, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
10. Vertraulichkeit
10.1
Die Parteien werden alle ihnen zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge und Unterlagen der offenlegenden Partei streng vertraulich behandeln. Sofern die Parteien Kontakt- und Lieferinformationen Dritter erhalten, die im Rahmen der Durchführung des Auftrags von den Parteien selbst oder von beauftragten Druckereien verarbeitet werden, verpflichten sich die Parteien, diese Informationen unverzüglich, spätestens jedoch drei Monate nach Abschluss des Auftrags unaufgefordert zu löschen.
10.2
Im Übrigen gilt die Geheimhaltungspflicht zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
11. Aufrechnungsverbot und Leistungsverweigerungsrecht
Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von oliv brand ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen des Kunden.
12. Schlussbestimmungen
12.1
Die zwischen oliv brand und Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen AGB ist München, soweit sachlich zuständig, das Landgericht München I. Oliv brand bleibt jedoch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
12.3
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.
Stand 09.2024